Flatterstrom
Und die Lichter gehen aus. 🤨️
Steckdosen in einem Gartenschuppen

Energy Sharing: Selbst erzeugten Strom mit den Nachbarn teilen

Von Marek Stapff · Stand: August 2026

Die eigene Solaranlage produziert mittags mehr, als du verbrauchst – und die Nachbarin drei Häuser weiter – bei uns im Dorf wäre das gefühlt die halbe Straße – würde den Strom gerne nehmen. Lange war genau das rechtlich kaum machbar. Seit dem 1. Juni 2026 gibt es dafür einen eigenen Rahmen: das Energy Sharing nach dem neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das der Bundestag im November 2025 beschlossen hat. Deutschland setzt damit – mit einigen Jahren Verspätung – Vorgaben der EU um.

Was ist Energy Sharing – und was ist es nicht?

Energy Sharing bedeutet: Strom aus einer erneuerbaren Erzeugungsanlage wird über das öffentliche Verteilnetz mit mehreren Teilnehmern geteilt – etwa in der Nachbarschaft, im Quartier oder in einer Energiegemeinschaft. Der Strom wird dabei nicht physisch „umgeleitet“, sondern bilanziell zugeordnet: Zähler messen viertelstundengenau, wer wann erzeugt und verbraucht hat.

Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei älteren Modellen:

Wie funktioniert das praktisch?

Der Anlagenbetreiber schließt mit den Teilnehmern eine Vereinbarung über die Aufteilung des erzeugten Stroms. Eine Pflicht zur Vollversorgung besteht nicht: Reicht der geteilte Strom nicht aus, liefert ganz normal der eigene Stromanbieter den Rest – jeder Teilnehmer behält also seinen regulären Vertrag. Technisch setzt das Modell eine viertelstundengenaue Messung voraus, in der Praxis also ein intelligentes Messsystem an den beteiligten Anschlüssen.

Die Verteilnetzbetreiber sind seit dem 1. Juni 2026 gesetzlich verpflichtet, Energy Sharing zu ermöglichen. In der Praxis läuft die technische Umsetzung allerdings erst an – einige Netzbetreiber haben Verzögerungen angekündigt. Wer ein Projekt plant, sollte deshalb früh beim Verteilnetzbetreiber anklopfen. Lieber einmal zu oft nachgefragt als ein halbes Jahr gewartet.

Was bringt Energy Sharing finanziell?

Jetzt der Teil, den Hochglanz-Prospekte gern weglassen: Anders als beim Teilen innerhalb eines Gebäudes fallen beim Energy Sharing die vollen Netzentgelte, Umlagen und Steuern an, weil das öffentliche Netz genutzt wird. Einen staatlichen Bonus für geteilten Strom – wie ihn etwa Italien kennt – oder reduzierte Netzentgelte wie in Österreich gibt es in Deutschland bislang nicht. Die Ersparnis für Abnehmer liegt deshalb typischerweise nur bei wenigen Cent pro Kilowattstunde.

Interessant ist das Modell trotzdem: Für Anlagenbetreiber kann der geteilte Strom mehr einbringen als die Einspeisevergütung, für Mieter ohne eigenes Dach ist es oft die erste Möglichkeit, direkt an lokaler Solarenergie teilzuhaben. Und für Bürgerenergie-Projekte, Genossenschaften und Quartiere ist Energy Sharing ein lange gefordertes Werkzeug. In Kombination mit einem dynamischen Tarif für den Reststrom und gegebenenfalls einem gemeinschaftlichen Speicher lässt sich der Nutzen weiter erhöhen.

Für wen lohnt sich der Einstieg jetzt?

Kurzfristig vor allem für Betreiber größerer PV-Anlagen mit viel Überschuss, für Nachbarschafts- und Bürgerenergieprojekte sowie für alle, die ohnehin ein intelligentes Messsystem haben oder bekommen. Wer es eilig hat, sollte die Anlaufschwierigkeiten der Netzbetreiber einkalkulieren. Klar ist aber: Der rechtliche Rahmen steht – und damit ein weiterer Baustein für eine dezentralere Stromversorgung, wie sie im Artikel zum Stromnetzausbau beschrieben ist.

FAQ zum Energy Sharing

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing ist das gemeinschaftliche Nutzen von Strom aus erneuerbaren Anlagen über das öffentliche Verteilnetz – zum Beispiel in der Nachbarschaft oder im Quartier. Seit dem 1. Juni 2026 schafft § 42c EnWG dafür erstmals einen eigenen rechtlichen Rahmen in Deutschland.

Was unterscheidet Energy Sharing von Mieterstrom?

Mieterstrom (§ 42a EnWG) und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) finden innerhalb eines Gebäudes statt. Beim Energy Sharing darf der Strom die Grundstücksgrenze verlassen und über das öffentliche Netz zu anderen Teilnehmern fließen.

Brauche ich für Energy Sharing ein Smart Meter?

Ja, in der Praxis schon: Der Strombezug der Teilnehmer muss viertelstundengenau erfasst werden, wofür ein intelligentes Messsystem beziehungsweise eine registrierende Leistungsmessung nötig ist.

Muss die geteilte Anlage meinen ganzen Strombedarf decken?

Nein. Eine Vollversorgungspflicht besteht nicht – den Reststrom liefert weiterhin ein normaler Stromanbieter. Jeder Teilnehmer behält seinen eigenen Vertrag.

Wie viel spare ich mit Energy Sharing?

Da beim Energy Sharing die vollen Netzentgelte, Umlagen und Steuern anfallen, ist die Ersparnis begrenzt – typischerweise wenige Cent pro Kilowattstunde. Einen staatlichen Bonus wie in Italien oder reduzierte Netzentgelte wie in Österreich gibt es in Deutschland bislang nicht.

Kann ich sofort loslegen?

Rechtlich ja, praktisch hängt es vom Verteilnetzbetreiber ab: Die technische Umsetzung läuft seit dem 1. Juni 2026 erst an, einige Netzbetreiber haben Verzögerungen angekündigt. Frühzeitiger Kontakt mit dem Netzbetreiber ist ratsam.

Weiterführende Quellen

🔗 = Externe und unabhängige Angebote.

Begriffe und Abkürzungen kurz erklärt: siehe Glossar.

Aktuelle Entwicklungen zu Energy Sharing und Bürgerenergie findest du in unseren News, eine vollständige Themenübersicht im Inhaltsverzeichnis.