Strompreise und Netzentgelte 2027: Was auf deine Stromrechnung zukommt
Für 2026 gab es ausnahmsweise eine gute Nachricht: Strom wurde für Haushalte im Schnitt billiger, weil der Bund einen Teil der Netzkosten übernommen hat. Für 2027 sieht es gemischter aus. Der Zuschuss wird kleiner, die Netzentgelte steigen wieder ein Stück, und an der Strombörse ist Strom seit dem Frühjahr deutlich teurer geworden.
Dieser Artikel gibt den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder. An diesem Tag haben die Übertragungsnetzbetreiber ihre vorläufigen Entgelte für 2027 veröffentlicht. Einige Zahlen fehlen noch; wann sie kommen, steht weiter unten.
Was eine Kilowattstunde 2026 kostet
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kommt für 2026 auf durchschnittlich 37,0 Cent je Kilowattstunde für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, 2,3 Cent weniger als 2025. Das Statistische Bundesamt nennt für das erste Halbjahr 2026 37,97 Cent. Beides sind Durchschnitte über alle Verträge, vom teuren Grundversorgungstarif bis zum günstigen Neukundenangebot.
Laut BDEW setzt sich der Preis 2026 so zusammen:
Beschaffung und Vertrieb: 15,17 Cent. Das ist der Teil, bei dem die Anbieter tatsächlich miteinander im Wettbewerb stehen.
Netzentgelte einschließlich Messstellenbetrieb: 9,24 Cent
Umlagen: zusammen 2,95 Cent, nämlich der Aufschlag für besondere Netznutzung mit 1,56 Cent, die Offshore-Netzumlage mit 0,94 Cent und die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung mit 0,45 Cent
Konzessionsabgabe an die Gemeinde: 1,67 Cent
Stromsteuer: 2,05 Cent
Mehrwertsteuer: 5,91 Cent
Rund ein Drittel des Preises sind also Steuern, Abgaben und Umlagen, ein Viertel sind Netzentgelte. Nur bei gut zwei Fünfteln haben die Stromanbieter selbst die Hand am Regler. Was die einzelnen Posten bedeuten, erklärt das Glossar unter Preisbestandteile beim Strom.
Warum Strom 2026 billiger wurde
Den größten Anteil daran hatte ein Zuschuss des Bundes: 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds flossen 2026 in die Kosten der großen Übertragungsnetze. Das bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelt sank dadurch von 6,65 auf 2,86 Cent je Kilowattstunde. Beim Haushalt kam davon weniger an, weil die Übertragungsnetze nur ein Teil seiner Netzkosten sind; den Rest verlangt der örtliche Verteilnetzbetreiber. Nach Rechnung des BDEW sanken die Netzentgelte für Haushalte um durchschnittlich 1,7 Cent je Kilowattstunde, mit Mehrwertsteuer um rund 2 Cent.
Die Stromsteuer für Haushalte blieb dagegen bei 2,05 Cent. Gesenkt wurde sie zum 1. Januar 2026 nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, auf das europäische Minimum von 0,05 Cent. Die versprochene Senkung für alle fiel im Sommer 2025 aus Haushaltsgründen weg.
Netzentgelte 2027: leicht nach oben
Den Zuschuss gibt es auch 2027, aber kleiner. Die Bundesregierung will für die Jahre 2027 bis 2029 jeweils 5,525 Milliarden Euro zahlen, knapp eine Milliarde weniger als 2026. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf Anfang September 2026 beschlossen, seit Ende September liegt er dem Bundestag vor. Beschlossen ist er dort noch nicht.
Auf dieser Grundlage haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW am 1. Oktober 2026 ihr vorläufiges Entgelt für 2027 veröffentlicht: durchschnittlich 3,54 Cent je Kilowattstunde statt 2,86 Cent. Ohne Zuschuss wären es 6,52 Cent. Die Netzbetreiber schreiben ausdrücklich dazu: Besteht bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit für den Zuschuss, werden die endgültigen Entgelte entsprechend höher.
Was heißt das für dich? Das Vergleichsportal Verivox rechnet damit, dass die Netzentgelte für Haushalte dadurch um rund 0,24 Cent je Kilowattstunde steigen, Mehrwertsteuer eingerechnet. Bei 1.500 Kilowattstunden im Jahr sind das etwa 4 Euro, bei 2.800 etwa 7 Euro, bei 4.000 etwa 10 Euro. Ärgerlich, aber kein Drama. Die Netzentgelte deines örtlichen Verteilnetzbetreibers kommen bis zum 15. Oktober, und die können je nach Region stärker nach oben oder unten gehen als der Durchschnitt.
Der größere Hebel: die Strombörse
Spürbarer als die Netzentgelte dürfte 2027 der Großhandelspreis werden. 2025 kostete eine Megawattstunde am Day-Ahead-Markt im Jahresmittel 89,32 Euro, also knapp 9 Cent je Kilowattstunde. Im August 2026 lag der Schnitt bei rund 127 Euro. Und für Strom, der 2027 geliefert wird, zahlten Händler Ende August am Terminmarkt 119,48 Euro je Megawattstunde. Im Februar lag derselbe Wert noch bei rund 80 Euro.
Bei den Neukundenpreisen kommt das schon an. Laut dem Vergleichsportal Stromauskunft lag der durchschnittlich günstigste Tarif bei einem Neuabschluss im Januar 2026 bei 23,84 Cent, Ende September bei 30,35 Cent. Für Bestandskunden hängt viel davon ab, wie ihr Versorger eingekauft hat. Viele Versorger kaufen einen großen Teil ihres Stroms ein bis zwei Jahre im Voraus. Wer früh günstig eingekauft hat, kann seine Preise eine Weile halten, wer kurzfristig kauft, muss schneller weitergeben.
Meine Einschätzung, ausdrücklich als solche gekennzeichnet: Wer 2027 neu abschließt, zahlt eher mehr als heute. Wer jetzt einen günstigen Vertrag mit Preisgarantie hat, sollte ihn nicht leichtfertig aufgeben. Wer die Preisschwankungen der Börse direkt nutzen will, kann das mit einem dynamischen Stromtarif, trägt dann aber auch das Risiko teurer Stunden.
Warum Regionen mit viel Wind und Sonne entlastet werden
Lange galt eine Regel, die viele als ungerecht empfanden: Wo besonders viele Windräder und Solarparks ans Netz gingen, mussten die Netze ausgebaut werden, und die Kosten zahlten die Stromkunden in genau diesen Regionen. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Netzbetreiber mit besonders viel erneuerbarer Leistung einen Teil dieser Mehrkosten bundesweit verteilen. Sie landen im Aufschlag für besondere Netznutzung, den alle zahlen.
2026 waren 238 Netzbetreiber berechtigt, zusammen ging es um 2,725 Milliarden Euro. Die höchsten Beträge entfielen auf die Bayernwerk Netz mit 625 Millionen Euro, die E.DIS Netz im Nordosten mit 296 Millionen und die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom, kurz MITNETZ, mit 292 Millionen Euro. MITNETZ betreibt das Stromnetz in weiten Teilen Mitteldeutschlands, auch in Sachsen. Für Sachsen sanken die Netzentgelte 2026 nach Rechnung von Verivox bei 4.000 Kilowattstunden um 12 Prozent oder 53 Euro im Jahr, in Berlin und Brandenburg sogar um 23 Prozent.
Stromsteuer: keine Entlastung in Sicht
Im Koalitionsvertrag stand eine Entlastung um mindestens fünf Cent je Kilowattstunde. Ein Baustein sollte die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum sein, und zwar für alle. Gekommen ist sie bisher nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist sie für Haushalte nicht vorgesehen; verabschiedet ist der Haushalt allerdings noch nicht. Würde die Stromsteuer für alle auf das Minimum sinken, wären das knapp 2 Cent netto und rund 2,3 Cent mit Mehrwertsteuer, also gut sechs Prozent der Stromrechnung.
Ab 2029: neue Regeln für alle Netzentgelte
Weiter in die Zukunft reicht eine Reform der Bundesnetzagentur mit dem sperrigen Namen „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“, kurz AgNes. Den Entwurf hat die Behörde im August 2026 vorgelegt, Stellung nehmen konnte man bis Mitte September. Endgültig entscheiden will sie Ende 2026, gelten sollen die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2029.
Was nach dem Entwurf für Haushalte wichtig ist:
Es bleibt bei Grundpreis und Arbeitspreis. Für den Grundpreis soll es aber engere Vorgaben geben.
Wer selbst Strom erzeugt, etwa mit einer Solaranlage auf dem Dach, soll einen Aufschlag auf den Grundpreis zahlen, nach dem Entwurf 70 bis 90 Prozent des regulären Grundpreises. Nach ersten Einschätzungen wären das je nach Netzgebiet meist weniger als 100 Euro im Jahr. Der Gedanke dahinter: Wer viel selbst erzeugt, braucht das Netz trotzdem, zahlt über den Arbeitspreis aber weniger dafür.
Ein Balkonkraftwerk soll keinen solchen Aufschlag auslösen.
Größere Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 Kilowatt sollen erstmals ein Einspeiseentgelt zahlen, im Gespräch sind etwa 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr. Bestehende Anlagen sollen 20 Jahre Vertrauensschutz bekommen.
Das alles ist ein Entwurf. Bis zur Entscheidung kann sich noch einiges ändern.
Was du jetzt tun kannst
Post vom Versorger lesen. Eine Preiserhöhung muss dir bei einem gewöhnlichen Vertrag spätestens einen Monat vorher angekündigt werden, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher. So steht es in § 41 Energiewirtschaftsgesetz und in der Stromgrundversorgungsverordnung. Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht und kannst ohne Frist kündigen, bevor die Erhöhung wirksam wird.
Raus aus der Grundversorgung. Ende September 2026 kostete die Kilowattstunde in der Grundversorgung im Schnitt 40,37 Cent, der durchschnittlich günstigste Neukundentarif 30,35 Cent (Stromauskunft). Bei 3.500 Kilowattstunden sind das rund 350 Euro im Jahr. Trotzdem steckten nach einer Verivox-Auswertung zuletzt noch 22 Prozent der Haushalte in der Grundversorgung.
Auf die Art der Preisgarantie achten. Bei der eingeschränkten Preisgarantie, die viele Anbieter geben, sind Netzentgelte, Umlagen und Steuern ausgenommen. Steigen die, darf der Anbieter sie weitergeben.
Wärmepumpe oder Wallbox anmelden. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz bekommst du reduzierte Netzentgelte, bei der pauschalen Variante je nach Netzgebiet etwa 110 bis 190 Euro im Jahr. Mit einem intelligenten Messsystem kommen seit April 2025 zeitvariable Netzentgelte dazu. In den Niedrigtarif-Zeiten sinkt das Netzentgelt dann teils auf wenige Zehntel Cent. Mehr dazu im Artikel zur Wärmepumpe.
Selbst erzeugen. Jede Kilowattstunde, die du nicht kaufen musst, trägt keinen einzigen der Preisbestandteile von oben. Bei steigenden Preisen rechnet sich ein Balkonkraftwerk oder eine Solaranlage entsprechend schneller.
Die wichtigsten Termine
15. Oktober 2026: Die Verteilnetzbetreiber veröffentlichen ihre vorläufigen Netzentgelte für 2027.
25. Oktober 2026: Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die Umlagen für 2027, also Offshore-Netzumlage, die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung und den Aufschlag für besondere Netznutzung.
7. Dezember 2026: Bis dahin braucht der Bundeszuschuss für 2027 Rechtssicherheit, sonst steigen die Übertragungsnetzentgelte stärker.
Ende 2026: Die Bundesnetzagentur will die Reform AgNes endgültig festlegen.
1. Januar 2027: Die endgültigen Netzentgelte und Umlagen für 2027 gelten.
1. Januar 2029: Die neue Netzentgeltsystematik soll in Kraft treten.
Warum das Netz überhaupt so teuer ist, erklärt der Artikel zum Stromnetzausbau.
FAQ zu Strompreisen und Netzentgelten 2027
Steigen die Strompreise 2027?
Die Netzentgelte steigen nach den vorläufigen Zahlen leicht, nach Verivox um rund 0,24 Cent je Kilowattstunde. Stärker wirkt der Großhandelspreis, der seit dem Frühjahr 2026 deutlich gestiegen ist. Für Neukunden sind die Preise deshalb schon gestiegen; wie stark Bestandskunden betroffen sind, hängt vom Einkauf des jeweiligen Versorgers ab.
Warum steigen die Netzentgelte 2027?
Weil der Bundeszuschuss zu den Kosten der Übertragungsnetze von 6,5 auf 5,525 Milliarden Euro sinkt. Das vorläufige Übertragungsnetzentgelt steigt deshalb von 2,86 auf 3,54 Cent je Kilowattstunde. Ohne Zuschuss wären es 6,52 Cent.
Was sind Netzentgelte?
Netzentgelte sind die Gebühren für Bau, Betrieb und Ausbau der Stromnetze. Jeder Stromkunde zahlt sie über seinen Strompreis, 2026 im Schnitt 9,24 Cent je Kilowattstunde einschließlich Messstellenbetrieb. Das ist rund ein Viertel des Strompreises.
Wird die Stromsteuer 2027 gesenkt?
Für Haushalte ist das im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 nicht vorgesehen. Die Stromsteuer bliebe dann bei 2,05 Cent je Kilowattstunde. Gesenkt wurde sie seit 2026 nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft.
Wann stehen die Netzentgelte für 2027 fest?
Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre vorläufigen Werte am 1. Oktober 2026 veröffentlicht, die Verteilnetzbetreiber folgen bis zum 15. Oktober, die Umlagen bis zum 25. Oktober. Endgültig gelten die Werte ab dem 1. Januar 2027.
Kann ich bei einer Preiserhöhung kündigen?
Ja. Bei jeder Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter muss die Erhöhung bei einem gewöhnlichen Vertrag mindestens einen Monat vorher ankündigen, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher.
Weiterführende Quellen
BDEW: Zuschuss zu den Netzentgelten, externes Angebot, öffnet in einem neuen Tab – Strompreis 2026 und Wirkung des Bundeszuschusses, Stand September 2026
Übertragungsnetzbetreiber: Vorläufige Netzentgelte für 2027, externes Angebot, öffnet in einem neuen Tab – gemeinsame Mitteilung von 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW vom 1. Oktober 2026
t-online: Strompreise 2027 – Netzentgelte steigen, externes Angebot, öffnet in einem neuen Tab – mit der Verivox-Berechnung der Mehrkosten, 1. Oktober 2026
Bundesnetzagentur: Verteilung von Netzkosten, externes Angebot, öffnet in einem neuen Tab – welche Netzbetreiber Mehrkosten bundesweit verteilen dürfen
Statistisches Bundesamt: Strom- und Gaspreise im 1. Halbjahr 2026, externes Angebot, öffnet in einem neuen Tab – Pressemitteilung vom 30. September 2026
Verbraucherzentrale: Preiserhöhungen bei Strom und Gas, externes Angebot, öffnet in einem neuen Tab – Fristen und Sonderkündigungsrecht
SMARD – Strommarktdaten der Bundesnetzagentur, externes Angebot, öffnet in einem neuen Tab – Großhandelspreise und Erzeugung, tagesaktuell
kennzeichnet externe, unabhängige Angebote. Diese Verweise öffnen sich in einem neuen Tab.
Begriffe und Abkürzungen kurz erklärt: siehe Glossar (Stromtarife und Preise).
Neue Zahlen und Meldungen zu Preisen und Netzen findest du in unseren News, eine vollständige Themenübersicht im Inhaltsverzeichnis.